Der Flugplatz

Winzeln-Schramberg ist als Sonderlandeplatz ausgewiesen und an Wochenenden sowie gesetzlichen Feiertagen geöffnet. Dazwischen ist er auf der Basis PPR nach einer Zusage anfliegbar. Für Motormaschinen gibt es eine Reihe von Abstellplätzen im Freien; eine Unterbringung in der Segelflughalle ist nur nach vorheriger Absprache vereinzelt möglich. Ausreichend Stellplätze für Segelfluganhänger sowie Platz für den Flugzeugaufbau sind vorhanden.

Eine Tankstelle mit MoGas und AvGas ist während der Betriebszeiten geöffnet (nur Barzahung möglich). Für die Beladung von Segelflugzeugen mit Wasser ist eine Füllstation eingerichtet. Außerdem ist am Platz ein LTB angesiedelt.

Weitere Infos hier.

Anflug, Anfahrt…

Details gibt es in der Rubrik Kontakt.

Unterkunft

Auf dem Campingplatz: Geeignet für Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile; zentraler Stromanschluss und Wasserstelle mit Abwaschmöglichkeit: Zusätzlicher externer Parkplatz; Duschen und Toiletten im Vereinsheim; Grillplatz vorhanden. Während des Aufenthalts kann das Vereinsheim (Vorbereitungs- und Schulungsraum) im Rahmen der vorgesehenen Bestimmung genutzt werden. Während des Aufenthalts werden die Räumlichkeiten in regelmäßigen Abständen von professionellem Reinigungspersonal sauber gehalten. Wir erwarten von unseren Gästen Unterstützung und Verständnis, wenn es dabei zu Verzögerungen oder Behinderungen kommt.
Pensionen und Herbergen gibt es in der näheren Umgebung, eine Liste möglicher Unterkünfte kann auf Anfrage zugeschickt werden.

Flugbetrieb

Aufgrund zahlreicher Erfahrungen aus der Vergangenheit ist die Anzahl der Gäste auf unserem Flugplatz begrenzt. In der Regel behrbergen wir nicht mehr als eine Gastgruppe auf dem Gelände. Um einen reibungslosen Flugbetrieb zu gewährleisten, wird die Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt. Die Gastgruppe benennt geeignete Personen, die von uns in den Betrieb des Flugplatzes sowie der Startwinde eingewiesen werden, um anschließend ihre Kameraden entsprechend anleiten zu können. Der Flugleiter wird von uns bestellt; in Ausnahmesituationen können dessen Aufgaben an Dritte übertragen werden. An Wochenenden und Feiertagen verrichten unsere eingeteilten Startleiter und Windenfahrer den Dienst, unter der Woche muss er von den Gastgruppen selbst übernommen werden. Dazu gehört auch das Führen der Startkladde für den Segel- und Motorflug.

Aufgrund der Breite der Schleppstrecke kann nur eine Winde aufgestellt werden, das Mitbringen einer eigenen Winde ist den Gastgruppen deshalb nicht gestattet. Die Kosten für die Benutzung unserer Doppeltrommelwinde sowie für den LEPO sind mit den Windenstartgebühren abgegolten.

Das Mitbringen eigener Schleppmaschinen ist möglich. Unser Verein besitzt zwei Schleppmaschinen vom Typ DR 300 und DR 400; die Schlepppiloten rekrutieren sich aus den Reihen der Vereinsmitglieder. Wenn die Anforderungen rechtzeitig organisiert werden, gelingt es auch, einen Schleppbetrieb aufzuziehen.

Verwaltung, Gebühren und Abrechnung

Sowohl die Gastgruppe als auch unser Verein haben spätestens bei der Zusage verantwortliche Ansprechpartner zu benennen, welche dann alle Vereinbarungen treffen.

Die zu entrichtenden Gebühren für den Flugplatzaufenthalt beziehen sich auf die Benutzung der Winde und des LEPO, der Sanitäranlagen, des Aufenthalts- und Schulungsraumes sowie die Strom- und Wasserversorgung. Die Abrechnung aller Kosten der Gastgruppe erfolgt über den Ansprechpartner spätestens vor der Abreise. Die Gebühren sind in unserer Gebührenordnung festgelegt. Wir akzeptieren Bankeinzug und Barzahlung.